Die Rahmenbedingungen, unter denen der Religionsunterricht als Pflichtgegenstand an Vorarlberger und Tiroler Berufsschulen stattfindet, sind unterschiedlich: Es gibt Lehrgangs- oder Jahresklassen mit je verschiedenem Ausmaß an möglichen oder verpflichtenden Jahresstunden.

Der Berufsschulunterricht ist Teil des Arbeits- und Lehrverhältnisses, das die SchülerInnen mit ihrem Lehrbetrieb eingegangen sind.

Der Religionsunterricht ist verpflichtender Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Berufsschulen. Religiöse Bildung ist Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.

Bisher wird an den Berufsschulen in Vorarlberg und Tirol (abgesehen vom multireligiösen Modellversuch „KoRu“ an der LBS1 Bregenz in den Jahren 2021 – 2024) ausschließlich ein katholischer Religionsunterricht angeboten und durchgeführt. Den SchülerInnen anderer Religions- oder Kirchen-/Konfessionszugehörigkeit wird – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen des Pflichtschulbereiches – kein religiöses Bildungsangebot gemacht.

RuR steht im Schnittpunkt verschiedener Anliegen der Berufsschulen, der Gesellschaft und der Wirtschaft und verantwortet sich darin auch gegenüber den jeweiligen Religionsgesellschaften und Kirchen/Konfessionen. Voraussetzung für einen lebensnahen und gelingenden RuR ist die angemessene Berücksichtigung dieser Anliegen und der mit ihnen verbundenen Interessen. Dies erfordert eine verantwortungsvolle und wohlwollende Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Religionslehrpersonen (RLP) können und sollen im Rahmen der allgemeinen schulischen, aber auch ihrer individuell-persönlichen Möglichkeiten schulpastorale Aufgaben wahrnehmen. Religiöse Übungen an Berufsschulen ermöglichen religiöse Erfahrungen, fördern das Gemeinschaftserleben und motivieren zu wechselseitiger Solidarität.

Gemeinsam mit den anderen Unterrichtsfächern leistet RuR über die religiöse Bildung hinaus einen Beitrag zur…

  • Persönlichkeitsbildung,
  • Gemeinschaftsbildung,
  • Friedensfähigkeit,
  • Berufsbildung,
  • Allgemeinbildung

Damit will RuR zu einem gelingenden und als sinnvoll empfundenen Leben der SchülerInnen beitragen.