„Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufen und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ [1]

[1] § 2 SchOG [https://www.jusline.at/gesetz/schog/paragraf/2; berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024].

Die Schule verwirklicht in jedem „Religionsunterricht […] in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken.“[1]

[1] Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung: Ethik- und Religionsunterricht. Gemeinsame Erklärung der Religionsgemeinschaften (07. Juni 2021) [https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:aa123e3f-7ce9-41f8-b0e5-f967cc70fe95/20210607.pdf – 15.10.2024].